Amts- und Kassastunden des Bundesvergabeamtes
Mo bis Do: 7 - 15 Uhr
Fr: 7 - 12 Uhr
ausgenommen Feiertage, Karfreitag, 24.12. und 31.12.

Amtstafel 

Die Amtstafel des Bundesvergabeamtes dient der Veröffentlichung von Einleitungen von Nachprüfungsverfahren und Anberaumungen mündlicher Verhandlungen in Nachprüfungsverfahren. Feststellungsverfahren finden sich nicht auf der Amtstafel. Diese Amtstafel existiert nicht nur als reale Anschlagtafel im Bundesvergabeamt selbst, sondern auch als virtuelle Amtstafel auf dieser Website des Bundesvergabeamtes.

Die entsprechenden Veröffentlichungen werden vom zuständigen Senatsvorsitzenden tagesaktuell online zur Verfügung gestellt, so dass Auftraggeber und Bieter oder Bewerber meistens noch am gleichen Tag erkennen können, ob ein Nachprüfungsverfahren beim BVA anhängig gemacht wurde. Auch die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung in einem Nachprüfungsverfahren ist auf der Amtstafel im Internet kundzumachen.

Für die Einleitung eines Verfahrens sind mehrere Faktoren maßgebend. Von besonderer Bedeutung sind das Interesse des antragstellenden Unternehmers am Vertragsabschluss, der drohende oder eingetretene Schaden, die Einhaltung der für das jeweilige Verfahren vorgesehenen Fristen, das ordnungsgemäße Einbringen des Antrages und die vor Einbringung des Antrags erfolgte Bezahlung der gesetzlich bestimmten Pauschalgebühren.

Die mündliche Verhandlung findet nach vorheriger Kundmachung auf der Amtstafel statt. Den Vorsitz führt der zuständige Senatsvorsitzende, als Beisitzer sind Vertreter der Auftraggeber- und der Auftragnehmerseite zugezogen. Parteien sind der Antragsteller, der Auftraggeber und im Falle der Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung auch der in Aussicht genommene Bestbieter, bei einem Feststellungsverfahren ein allfälliger Zuschlagsempfänger sowie bei säumiger Entscheidung die im Verfahren verbliebenen Bieter.

Die Entscheidungen werden als Bescheid erlassen. Beschwerden sind vor dem Verfassungs- oder dem Verwaltungsgerichtshof möglich.