Amts- und Kassastunden des Bundesvergabeamtes
Mo bis Do: 7 - 15 Uhr
Fr: 7 - 12 Uhr
ausgenommen Feiertage, Karfreitag, 24.12. und 31.12.

Geschäftsverteilung 

Geschäftsverteilung

Das Bundesvergabeamt wird - abgesehen von der Erlassung einstweiliger Verfügungen - in Senaten tätig. Jeder Senat besteht aus einem Senatsvorsitzenden und zwei Beisitzern. Von den Beisitzern muss jeweils einer dem Kreis der Auftraggeber und einer dem der Auftragnehmer angehören. Die personelle Zusammensetzung der Senate sowie die erforderlichen Vertretungsregelungen der Senatsmitglieder wird im Besonderen Teil der Geschäftsverteilung des Bundesvergabeamtes geregelt.

Die Geschäftsverteilung des BVA ist im Voraus für das jeweils nächstfolgende Kalenderjahr zu beschließen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Sie hat die Anzahl der Senate, die Bildung der Senate sowie die Verteilung der Geschäfte auf die Senate nach feststehenden Gesichtspunkten zu regeln. Dabei ist auf eine möglichst gleiche Auslastung der Senate und der als Einzelmitglieder entscheidenden Senatsvorsitzenden Bedacht zu nehmen. Die Geschäftseinteilung ist zu ändern, wenn dies zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges erforderlich ist.

Hat die Vollversammlung des BVA bis zum Ende eines Kalenderjahres keine Geschäftsverteilung für das nächstfolgende Kalenderjahr erlassen, so gilt die bisherige Geschäftsverteilung bis zur Erlassung einer neuen Geschäftsverteilung für das betreffende Kalenderjahr weiter.

In der Vollversammlung am 13. März 2012 wurde die aktuelle Geschäftsverteilung 2012 (PDF) beschlossen, diese ist am 1. April 2012 in Kraft getreten.

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung regelt auf Basis des Bundesvergabegesetzes nähere Details zum Verfahren vor dem BVA. Sie wird ebenfalls von der Vollversammlung beschlossen.

Hier finden Sie die aktuelle Geschäftsordnung 2012 (PDF).