Amts- und Kassastunden des Bundesvergabeamtes
Mo bis Do: 7 - 15 Uhr
Fr: 7 - 12 Uhr
ausgenommen Feiertage, Karfreitag, 24.12. und 31.12.

Halbjahresbilanz des Bundesvergabeamtes 

Das Bundesvergabeamt (BVA) hat heute seine Halbjahresbilanz präsentiert: Als Rechtsschutzbehörde hinsichtlich öffentlicher Vergaben auf Bundesebene hat das BVA im ersten Halbjahr in fast 60 Verfahren die Entscheidungen öffentlicher Auftragsgeber überprüft. Das gesamte Auftragsvolumen dieser überprüften Vergabeverfahren betrug ca. eine Milliarde Euro.  Damit bewegen sich das Auftragsvolumen und die Anzahl der Verfahren im Durchschnitt der letzten Jahre.

 Obwohl das Bundesvergabeamt großen Wert in die Qualität seiner Entscheidungen legt ist man bemüht, diese auch rasch zu realisieren: mehr als 95 % der Anträge von rechtssuchenden Unternehmen werden innerhalb von sechs Wochen mit Bescheid enderledigt. Zum Schutz der Antragsteller kann das Bundesvergabeamt auch innerhalb von zehn Tagen einstweilige Verfügungen erlassen, die das Vergabeverfahren de facto bis zur Endentscheidung stoppen. Über 80 % der Antragsteller ersucht um diesen provisorischen Rechtschutz.

Stabilität zeichnet sich auch im Ergebnis der Überprüfungen ab: ein Drittel der Beschwerden ist berechtigt, ein Drittel wird ab- bzw. zurückgewiesen. In den restlichen Fällen werden entweder der Nachprüfungsantrag durch den Unternehmer oder die angefochtene Entscheidung des Auftraggebers, meistens nach der Verhandlung vor dem Bundesvergabeamt, zurückgezogen.