Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek hat heute im Rahmen einer internen Veranstaltung für die Mitglieder des Bundesvergabeamtes über die Fragen der Schadenersatzes und der Geheimhaltungsinteressen referiert. Schwerpunkt des Vortrages war die Neupositionierung des Schadenersatzanspruches im vergaberechtlichen Rechtschutzinstrumentarium und die sich aus diversen Vorabentscheidungen des EuGH, insbesondere Rs C-314/09, ergebenden Schlussfolgerungen. Im zweiten Teil des Vortrages wurden die Auswirkungen kontradiktorischer Verfahrenskonstellationen auf das Recht auf Parteiengehör bzw. Akteneinsicht behandelt. Die anschließende lebhafte Diskussion beinhaltete in diesem Zusammenhang stehende absehbare Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Beschaffung und deren Umsetzung.