Amts- und Kassastunden des Bundesvergabeamtes
Mo bis Do: 7 - 15 Uhr
Fr: 7 - 12 Uhr
ausgenommen Feiertage, Karfreitag, 24.12. und 31.12.

Bundesvergabeamt 

Das Bundesvergabeamt ist eine Bundeskontrollbehörde, es überprüft Vergabeentscheidungen öffentlicher Bundes-Auftraggeber und dient dem Schutz von Unternehmern, die sich in ihren Rechten bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens benachteiligt sehen. Das Bundesvergabeamt, kurz BVA, ist eine hoheitsrechtlich ausgestattete Behörde. Da das BVA auch einstweilige Verfügungen während eines Ausschreibungsverfahrens aussprechen kann, kann auch von einer effektiven Kontrolle der Bundesvergaben durch das BVA gesprochen werden. Die rechtliche Grundlage dafür sind EU-Richtlinien, die durch das Bundesvergabegesetz in nationales Recht übernommen wurden.

Das BVA entscheidet als erste und einzige Instanz mit Bescheid. Die Bescheide des BVA können nur mehr vor dem Verfassung- oder vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden.

Das BVA gliedert sich in Senate. Es besteht aus 14 solcher Senate. Entschieden wird über die Anträge in einer einer Gerichtsverhandlung ähnlichen Sitzung durch einen Dreiersenat, dem neben dem Senatsvorsitzenden des BVA auch Vertreter der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber als Beisitzer angehören. Die Verhandung leitet der Senatsvorsitzende, jedes Senatsmitglied ist weisungsfrei und in seiner Entscheidung unabhängig. Die einzelnen Fälle werden entsprechend der Geschäftsverteilung, die von der Vollversammlung des BVA beschlossen wird, dem jeweils zuständigen Senat zugewiesen.

Neben dem Vorsitzenden des Bundesvergabeamtes, der die Behörde leitet, und den erwähnten Senatsvorsitzenden arbeiten in der Behörde noch einige Mitarbeiter im Bereich Kanzlei und Administration. Das BVA hat eine überaus schlanke Struktur. Seit seinem Bestehen wurden mehr als 1.000 Fälle behandelt und entschieden. Durchschnittlich sind es über 150 Nachprüfungsverfahren pro Jahr mit einem Auftragsvolumen von ca 2,5 Milliarden EURO.

Das BVA veröffentlicht auch jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht, der nicht nur der Bundesregierung und dem Parlament übermittelt wird, sondern auf dieser Homepage allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht.