Gemäß BVergG 2006 hat das BVA jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen.
Der Tätigkeitsbericht ist dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zu übermitteln und von diesem der Bundesregierung und dem Nationalrat vorzulegen.
Der 10. Tätigkeitsbericht (PDF) für das Jahr 2011 wurde am 13. März 2012 von der Vollversammlung beschlossen.