Amts- und Kassastunden des Bundesvergabeamtes
Mo bis Do: 7 - 15 Uhr
Fr: 7 - 12 Uhr
ausgenommen Feiertage, Karfreitag, 24.12. und 31.12.

Schwellenwerte 

Abgrenzung der Verfahren in Unter- und Oberschwellenbereich

Auftragsvergaben oberhalb der so genannten Schwellenwerte sind EU-weit bekannt zu machen. Im Oberschwellenbereich gelten grundsätzlich längere Fristen und eine höhere Anforderung an die Dokumentation des Vergabeverfahrens. Im Unterschwellenbereich sind die kürzeren Präklusionsfristen im Rechtsschutz zu beachten.

Als Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich (OSB) gilt jenes, bei dem der geschätzte Auftragswert (netto) mindestens die in der Tabelle angeführten Schwellenwerte erreicht.

Schwellenwertetabelle (PDF)

Die Berechnung des Schwellenwertes bietet in der Regel wenig Interpretationsmöglichkeiten: Es ist das gesamte Auftragsvolumen (einschließlich der Vergabe einzelner Lose bzw. Gewerke) bei der Schätzung des zu vergebenden Auftrags einzuberechnen.

 BGBLA_2012_II_95 (PDF)