Die Vergabeverfahrensarten richten sich erstens nach der Art der zu beschaffenden Leistung, also geistige Dienstleistung, Wettbewerb, Bauaufträge, Lieferaufträge oder allgemeine Dienstleistungen, und zweitens nach der Höhe der Auftragsvergabe – hier unterscheidet man den Ober- und den Unterschwellenbereich.
Die Schwellenwerte sind für die verschiedenen Leistungen und Lieferungen unterschiedlich, für Lieferaufträge liegt die Schwelle etwa im Bereich von 200.000 Euro, für Bauaufträge bei ca. 5 Mio. Euro. Die genauen Beträge, die sich ändern können, sind ebenfalls auf dieser Website publiziert. Schwellenwertetabelle (PDF)
Die Schwellenwerte für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich, das sind Lieferungen und Leistungen für staatliche oder private Unternehmen, die etwa im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Verkehrsleistungen, Wasser oder manchen Energieformen etc. tätig sind, sind deutlich höher.
Der wesentliche Unterschied: Vergaben im Oberschwellenbereich haben längere Fristen und höhere Anforderungen an die Dokumentation des Vergabeverfahrens, im Unterschwellenbereich kann schneller und einfacher ausgeschrieben und vergeben werden.
Das Bundesvergabegesetz unterscheidet grundsätzlich folgende Vergabeverfahren:
- ein offenes Verfahren
- nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung
- nicht offenes Verfahren ohne vorheriger Bekanntmachung
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
- Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung
- und schließlich die Direktvergabe ohne vorheriger Bekanntmachung
Ein einmal gewählter Verfahrenstyp kann während des Verfahrens nicht mehr gewechselt werden.
In Ausnahmefällen oder bei einem Schwellenwert von weniger als 100.000 Euro kann auch direkt vergeben werden. Diese Regelung ist derzeit befristet bis 31.12.2011.