Amts- und Kassastunden des Bundesvergabeamtes
Mo bis Do: 7 - 15 Uhr
Fr: 7 - 12 Uhr
ausgenommen Feiertage, Karfreitag, 24.12. und 31.12.

Vergaberecht der EU (inkl. Richtlinien) 

Für die Legistik zum öffentlichen Auftragswesen ist das Bundeskanzleramt zuständig. Sie werden deshalb auf die Homepage des Bundeskanzleramtes weitergeleitet, wo Sie die geltenden Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen, Mitteilungen und sonstige relevante Informationen aus dem Bereich des öffentlichen Auftragswesens in der EU, finden.