Amts- und Kassastunden des Bundesvergabeamtes
Mo bis Do: 7 - 15 Uhr
Fr: 7 - 12 Uhr
ausgenommen Feiertage, Karfreitag, 24.12. und 31.12.

Anfechtbare Entscheidungen 

Eine Entscheidung ist jede nach außen gehende Festlegung eines Auftraggebers im Vergabeverfahren. Bestimmte Entscheidungen können angefochten werden, die Liste dieser gesondert anfechtbaren Entscheidungen ist lang und kann auf dieser Website im Volltext eingesehen werden.

Die wichtigsten gesondert anfechtbaren Entscheidungen sind:

  • die Ausschreibung (Leistungsverzeichnis, Bewertungskriterien)
  • das Ausscheiden eines Angebots
  • die Zuschlagsentscheidung
  • die Widerrufsentscheidung
  • die Nicht-Zulassung zur Teilnahme an einem Wettbewerb bzw. einem Verhandlungsverfahren
  • die Aufforderung zur Angebotsabgabe
  • die Entscheidung über die Zuweisung des Preisgeldes bzw. der Zahlungen
  • die Wahl des Vergabeverfahrens, das richtet sich vor allem gegen Direktvergaben

... sowie verschiedene Entscheidungen bei Rahmenvereinbarungen, bei dynamischen Beschaffungssystemen und beim wettbewerblichen Dialog.