Amts- und Kassastunden des Bundesvergabeamtes
Mo bis Do: 7 - 15 Uhr
Fr: 7 - 12 Uhr
ausgenommen Feiertage, Karfreitag, 24.12. und 31.12.

Antrag auf Einleitung 

Der Antrag eines Unternehmers hat zu enthalten:

  • die genaue Bezeichnung des Auftraggebers einschließlich FAX-Nummer oder elektronischer Adresse
  • die genaue Bezeichnung des Vergabeverfahrens sowie die gesondert anfechtbare Entscheidung
  • den maßgeblichen Sachverhalt und das besondere Interesse des Antragstellers
  • sofern es sich um die Zuschlagsentscheidung handelt, die Bezeichnung des in Aussicht genommenen Bieters
  • Angaben über den entstandenen oder drohenden Schaden
  • die Bezeichnung des Rechtes, in dem sich der Antragsteller verletzt erachtet
  • die Gründe der behaupteten Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung
  • einen Antrag auf Nichtigerklärung der gesondert anfechtbaren Entscheidung
  • sowie Angaben zur Rechtzeitigkeit des Antrags

Außerdem empfiehlt es sich, den Ersatz sämtlicher Pauschalgebühren, die vor Einbringung des Antrages zu entrichten sind, zu begehren;