Der Antrag eines Unternehmers hat zu enthalten:
- die genaue Bezeichnung des Auftraggebers einschließlich FAX-Nummer oder elektronischer Adresse
- die genaue Bezeichnung des Vergabeverfahrens sowie die gesondert anfechtbare Entscheidung
- den maßgeblichen Sachverhalt und das besondere Interesse des Antragstellers
- sofern es sich um die Zuschlagsentscheidung handelt, die Bezeichnung des in Aussicht genommenen Bieters
- Angaben über den entstandenen oder drohenden Schaden
- die Bezeichnung des Rechtes, in dem sich der Antragsteller verletzt erachtet
- die Gründe der behaupteten Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung
- einen Antrag auf Nichtigerklärung der gesondert anfechtbaren Entscheidung
- sowie Angaben zur Rechtzeitigkeit des Antrags
Außerdem empfiehlt es sich, den Ersatz sämtlicher Pauschalgebühren, die vor Einbringung des Antrages zu entrichten sind, zu begehren;