Amts- und Kassastunden des Bundesvergabeamtes
Mo bis Do: 7 - 15 Uhr
Fr: 7 - 12 Uhr
ausgenommen Feiertage, Karfreitag, 24.12. und 31.12.

Willkommen beim BVA 

Die öffentliche Auftragsvergabe unterliegt in Österreich einem speziellen vergabespezifischen Rechtsschutzsystem. Die Darstellung der wesentlichen Bestimmungen dieser, letztlich auf Richtlinien der Europäischen Union zurückzuführenden Normen ist die Zielsetzung dieser Web-Site des Bundesvergabeamtes.

Das Bundesvergabeamt ist jene Behörde, die in Österreich die Vergabe durch öffentliche Bundesstellen, das sind zum Beispiel Bundesministerien, aber auch bestimmte Gesellschaften des Bundes, wie ÖBB, ASFINAG, Bundesimmobiliengesellschaft, überprüft und gegebenenfalls sogar diese Vergabeverträge aufheben kann.

Die auf dieser Homepage verwendeten Bezeichnungen stehen sowohl für die weibliche als auch für die männliche Form.


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