Die öffentliche Auftragsvergabe unterliegt in Österreich einem speziellen vergabespezifischen Rechtsschutzsystem. Die Darstellung der wesentlichen Bestimmungen dieser, letztlich auf Richtlinien der Europäischen Union zurückzuführenden Normen ist die Zielsetzung dieser Web-Site des Bundesvergabeamtes.
Das Bundesvergabeamt ist jene Behörde, die in Österreich die Vergabe durch öffentliche Bundesstellen, das sind zum Beispiel Bundesministerien, aber auch bestimmte Gesellschaften des Bundes, wie ÖBB, ASFINAG, Bundesimmobiliengesellschaft, überprüft und gegebenenfalls sogar diese Vergabeverträge aufheben kann.
Die auf dieser Homepage verwendeten Bezeichnungen stehen sowohl für die weibliche als auch für die männliche Form.
Neu ab 1.1.2014: Bundesverwaltungsgericht
Mit 1. Jänner 2014 wird das Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit aufnehmen. Mit dem Aufbau sind das Bundesvergabeamt und der Asylgerichtshof beauftragt. Ankerpunkt für die Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Asylgerichtshof, auf dessen bestehenden Gerichtsstrukturen aufgesetzt wird.
- Beschwerdeinstanz in fast allen Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung (Ausnahme: Finanzrecht)
- Größtes Gericht Österreichs mit 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (davon etwa 170 Richterinnen und Richter)
- Mehr als 33.000 Verfahren im Jahr
Hier finden Sie grundlegende Informationen zum neuen Gericht sowie aktuelle Informationen zum Aufbau.
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